1. Ein/e Volljährige/r darf bis zu 3 Minderjährige beaufsichtigen. 2. Die Personenfürsorgeübertragung (auch bekannt als Muttizettel) muss ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben werden. 3. Die mit der Personenfürsorge beauftragte Person muss während der gesamten Aufenthaltsdauer des Minderjährigen bei der Veranstaltung anwesend sein. Diese Person trägt die Verantwortung. 4. Alle Gäste müssen sich ausweisen können. Es werden nur original Ausweise / Führerscheine / Reisepässe akzeptiert. 5. Das Hausrecht liegt bei der Location.