Wednesday, 30.09.2020 ab 18:30 bis
Wednesday, 30.09.2020 um 21:30
Öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die bei der Erstanlegung des Bestandsverzeichnisses nach 1993 vergessen worden sind und auch später nicht dort eingetragen wurden, sind bis zum 31.12.2020 an die Gemeinden zu melden. Alle Wege, die bis Ende 2022 nicht durch die Gemeinden in ihre Straßenbestandsverzeichnisse aufgenommen wurden, verlieren automatisch den Status eines öffentlichen Weges. Dies sieht die im Jahr 2019 erfolgte Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor.